(gemäß § 6 der Satzung) (Stand 19.01.2024)
§ 1 Mitgliedsbeitrag Gründungsmitglieder
Der Beitrag für Gründungsmitglieder (Mitglied seit 15.01.2012) beträgt 25,00 EUR pro Monat bzw. 300,- EUR pro Jahr (ab 2024).
§ 2 Mitgliedsbeitrag Eingetragene Vereine (e.V.)
Der Beitrag für am 01.01. des Jahres im Vereinsregister eingetragene Vereine beträgt 25,00 EUR pro Monat bzw. 300,- EUR pro Jahr (ab 2024).
§ 3 Mitgliedsbeitrag Sonstige Mitglieder
Der Beitrag für alle anderen Vereine/Clubs beträgt 300,- EUR pro Jahr (ab 2024).
§ 4 Mitgliedsbeitrag Ehrenmitglieder
beitragsfrei
§ 5 Ligabeitrag Erst-Teams (THNL-Liga)
Erst-Teams (eines Mitgliedsvereins/-clubs) zahlen 0,- EUR Ligabeitrag (100,-EUR bis 2015).
§ 6 Ligabeitrag Zweit-/Dritt-/Viert-Teams (THNL-Liga)
Weitere Teams (eines Mitgliedsvereins/-clubs) zahlen 150,- EUR Ligabeitrag (300,-EUR bis 2015).
§ 7 Ligabeitrag Freie Teams (THNL-Liga)
Freie Teams (kein Mitglied im PVB) zahlen 360,- EUR Ligabeitrag (300,-EUR bis 2023).
§ 8 Ligabeitrag (Omaha-Liga)
Jedes Omaha-Teams hat einen Spielbeitrag i. H. v. 100,- EUR Ligabeitrag zu zahlen.
Für die komplette Ausrichtung eines Spieltages werden 75,- EUR zurückvergütet.
§ 9 Spielbeitrag PVB-Pokal
Jedes Pokal-Team hat einen Spielbeitrag i. H. v. 80,- EUR pro Spielsaison zu zahlen (ab 2024).
Für die komplette Teilnahme an allen Gruppenrunden-Spielen (in 2024 = 3 Spiele) werden 60,- EUR zurückerstattet (ab 2024).
§ 10 Fälligkeiten/Zahlweisen
(1) Mitgliedsbeiträge gemäß §1 und §2 müssen gemäß § 11 Nr. 2 der Satzung bis zum 10. eines jeden Monats bargeldlos per Überweisung, Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung auf das Konto des PVB gezahlt werden. Dabei ist vom Verein/Club sicherzustellen, dass der Zahlungseingang rechtzeitig erfolgt.
(2) Neue Vereine/Clubs, die am 01.01. nicht im Vereinsregister eingetragen sind (§3), haben den gesamten Jahresbeitrag im voraus bis zum 10.01. des jeweiligen Jahres zu überweisen.
(3) Zweit-Teams (§6) haben den gesamten Ligabeitrag im voraus bis zum 01.01. des jeweiligen Jahres zu überweisen.
(4) Freie Teams (§7) haben den gesamten Ligabeitrag im voraus bis zum 01.01. des jeweiligen Jahres zu überweisen.
§ 11 Rückstände
(1) Gemäß §10 Nr. 4 a) der Satzung kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn ein Rückstand von mindestens 2 Monatsbeiträgen besteht.
(2) Solange ein Rückstand aus Beiträgen und/oder Strafen besteht, hat der PVB-Vorstand das Recht, die Spieler des entsprechenden Vereins/Clubs/Teams für Spieltage/Turniere zu sperren.